Abgeschickt von Gast am 09 Dezember, 2003 um 21:53:03:
Antwort auf: Fehlendes Wegerecht / Baulast von C. Rickel am 09 Dezember, 2003 um 14:32:20:
Wollen Sie ein landwirtschaftliches Gebäude in Wohnraum umnutzen ? Es könnte sein, dass das Wegerecht nicht für Wohnzwecke besteht.