Re: Fensterrecht bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Gast am 09 Dezember, 2003 um 22:14:00:

Antwort auf: Re: Fensterrecht bei Grenzbebauung von Rudolf Kirner am 02 Dezember, 2003 um 22:44:54:

Mich würde das derart stören, dass ich versuchsweise mittels Klage eine Beseitigung anstreben würde. Und das nicht irgendwann sondern recht bald. Der Streitwert ist hier nicht so hoch, so dass man das Risiko ruhig wagen kann. schreiben Sie ruhig nochmal


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