Re: Fensterrecht bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Rudolf Kirner am 02 Dezember, 2003 um 22:44:54

Antwort auf: Re: Fensterrecht bei Grenzbebauung von Gast am 30 November, 2003 um 22:30:58:

: Wie lange ist diese Umbaumaßnahme des Nachbar schon her ? Welches Bundesland ? Im Zweifel zum Anwalt und auf Unterlassung bzw. Rückbau klagen !
02.12.2003
Sehr geehrter Herr Gast!
Das Projekt wurde 1975 in Hainsacker Kreis Regens-
burg /Bayern erbaut.Ursprünglich waren in der Brandwand (direkte Grenzbebauung) 3Lichteinfälle mit Glasbausteinen eingebaut. Diese wurden 1996
ohne Genehmigung vom Landratsamt ,durch normale
Holzfenster mit undurchsichtiger Scheibe ersetzt.
Im November 2003 wurden diese wiederum auf unser Verlangen hin, durch neue vom Landratsamt genehmigte Brandschutzelemente ersetzt.
Die Fenster sind nach wie vor zu öffnen und haben klare Scheiben.(Sie werden auch geöffnet)
Meine Frage:
Was kann ich dagegen unternehmen?Laut Fensterrecht BGB Art. 43 29.Gesetz zur Ausführung
des BGB und anderer Gesetze ( AGBGB) sind Licht- und Luftöffnungen untersagt.
Da unsere Sitzgruppe in direkter Nähe der Fenster
ist,(25 Jahre)werden wir durch Gerüche und entsprechende Töne in unserer Privatsphäre gestört.Durch einen Mieterwechsel hat sich diese Situation ergeben.
Auch durch überlaute Radiomusik wurden wir belästigt.
Wir Bitten Sie höflichst um Auskunft.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Fam . Kirner




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