Abgeschickt von Gast am 09 Dezember, 2003 um 22:06:11:
Antwort auf: Firstrichtung im Bebauungsplan von axel am 08 Dezember, 2003 um 00:07:27:
Selbst wenn diese Darstellung nicht rechtsverbindlich wäre, weil es in der textlichen, bzw. zeichnerischen Darstellung eine Fixierung entsprechend Planzeichenverordnung bedurft hätte, so müsste sich die Firstrichtigung der Umgebungsbebauung anschliessen. Tut sie das bei Ihrer eigenen Planung denn auch ? Das glaub ich eher nicht. Trick: Solarzellen aufs Dach und dann Firstrichtung entsprechend Sonnenseite.....