Abgeschickt von axel am 08 Dezember, 2003 um 00:07:27
Für unser Grundstück gilt ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan (Gesamtvorhaben: 1 Mehrfamilienhaus 2 Doppelhäuser sowie unser Grundstück für ein freistehendes EFH. Im Bebauungsplan gibt es weder in der zeichnerischen Darstellung eine Vorgabe der Firstrichtung gem. Planzeichenverordnung noch in der zugehörigen Legende und auch nicht in der textlichen Festsetzung. Lediglich in einer darstellenden Straßenansicht des Gesamtprojektes ist auch für "unser Haus" die Firstrichtung parallel zur Straße zu erkennen. Hierauf beruft sich das Planungsamt.
Ist diese Darstellung rechtsverbindlich oder hätte es in der textlichen, bzw. zeichnerischen Darstellung eine Fixierung entsprechend Planzeichenverordnung bedurft? Gibt es entsprechende Rechtsprechungen?