Re: Gewährleistung bei verdeckten Mängeln


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Abgeschickt von Daniela am 08 Dezember, 2003 um 12:27:44

Antwort auf: Gewährleistung bei verdeckten Mängeln von Cordula Hein am 08 Dezember, 2003 um 10:40:43:

Wenn Schäden erst nach Jahren eintreten, muss der Firma nachgewiesen werden, dass Sie "Arglistig" einen Mangel versteckt hat. Dies ist äußerst schwierig. Bestehen denn schon Bedenken gegen die Ausführung? Gibt es einen Architekten?


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