Gewährleistung bei verdeckten Mängeln


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Abgeschickt von Cordula Hein am 08 Dezember, 2003 um 10:40:43

Die Gewährleistung beträgt nach VOB mittlerweile 4 Jahre. Wie sieht es mit versteckten Mängeln aus, die sich z.B. in statischen Belangen ergibt. Wenn hier die statischen Berechnungen nicht eingehalten wurden und sich daher Folgeschäden ergeben. Es ist doch möglich, dass sich ein daraus resultierender Schaden erst nach Jahren bemerkbar macht.


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