Abgeschickt von Gast am 24 November, 2003 um 09:03:09:
Antwort auf: Stellplatznachweis gem. Bay. Bauordnung von Werner Weis am 21 November, 2003 um 12:44:47:
Werde mal nach Urteilen suchen.......5 Meter quer über den Gehweg oder was ? Jeder muss über den Gehweg fahren, wenn er auf sein Grundstück will.