Stellplatznachweis gem. Bay. Bauordnung


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Abgeschickt von Werner Weis am 21 November, 2003 um 12:44:47

Habe in einen oberbayrischen Ort ein Flachdachbungalow mit einen satteldach saniert und das dachgeschoß gleich mit ausgebaut. Für den Ausbau, ca 130qm Wohnfläche mußte ich einen Bauantrag nachreichen. Nun kommt die Gemeindeverwaltung mit der Forderung, daß ich für diese neue Wohnung 2 Pkw-Stellplätze nachweisen muß. ich wollte diese auf eminem Grundstück errichte, müßte aber ca 5mtr über den Fußgängerbereich fahren, und dies genehmigt mir die Gemeindeverwaltung nicht. Ich sollte dafür eine Ablödung von € 5000,-- bezahlen, dann bräuchte ich keine Stellplätze mehr nachzuweisen.
Im Gegenzug habe ich der Verwaltung mitgeteilt, daß ich in ca 800 mtr Entfernung auf einen anderen Grundstück 6 Garagen und 3 Stellplätze, wobei sogar ein LKW-Stellplatz dabei ist, an Bürger unserer Gemeinde vermietet habe, wodurch mindestens 9 Fahrzeuge von der öffentlichen Verkehrsfläche weg sind.
Diese Alternative kennt die Verwaltung nicht an. Was kann ich tun um von der hohen Ablösesumme wegzukommen.
Gibt es in dieser Sache vielleicht bereits Grundsatzurteile, wenn ja, wo kann man diese abrufen.
Würde mich sehr freuen, wenn mir in dieser sache jemand weiterhelfen könnte - Dank im voraus.

mfg.


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