Umlegungsverfahren


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Abgeschickt von Gast am 17 November, 2003 um 19:20:49:

Antwort auf: Umlegungsverfahren von Gast am 13 November, 2003 um 14:20:03:

Umlegung bezweckt die Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete. Durch Neuordnung von bebauten und unbebauten Grundstücken entstehen nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke. Einzelheiten enthalten die §§ 45 ff. Baugesetzbuch.


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