Abgeschickt von Gast am 04 November, 2003 um 17:41:45:
Antwort auf: Abtretung von Forderungen von sammy am 04 November, 2003 um 12:49:14:
Sie können das gut als Druckmittel nutzen aber fraglich ist, ob das ganz rechtens und gerichtsbeständig wäre.
Haben Sie einen VOB-B - Vertrag abgeschlossen, der hierzu keine Vertragsklausel (Stichwort: Abtretung und Aufrechnung) beinhaltet? Mängel objektiv vorhanden?