Re: Vertragserfüllungs-Bürgschaft ( VOB / B )


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Abgeschickt von Schwerkolt.Dieter am 31 Oktober, 2003 um 18:35:52

Antwort auf: Re: Vertragserfüllungs-Bürgschaft ( VOB / B ) von Gast am 31 Oktober, 2003 um 09:15:04:

: § 17 Abs.1 Nr.4 der VOB/B 2002 lautet:

: Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.

: Das steht so nun im Gesetz! Meinen Sie das ?

Nein - das meine ich nicht - sonder ein Gericht hat festgestellt, daß bei Vertragerfüllungsürgschaft das - auf 1. Anfordern unwirksam ist - welsches Gericht und AZ. ????


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