Abgeschickt von Gast am 31 Oktober, 2003 um 09:15:04:
Antwort auf: Vertragserfüllungs-Bürgschaft ( VOB / B ) von Schwerkolt.Dieter am 30 Oktober, 2003 um 12:29:02:
§ 17 Abs.1 Nr.4 der VOB/B 2002 lautet:
Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.
Das steht so nun im Gesetz! Meinen Sie das ?