Abgeschickt von Gast am 30 Oktober, 2003 um 11:35:31:
Antwort auf: Falsche Inanspruchnahme Mängelbeseitigung von Kolvenbach am 30 Oktober, 2003 um 07:24:08:
Ja, wenn nicht verjährt etc. !
§ 812 BGB
Herausgabeanspruch
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
(2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.