Falsche Inanspruchnahme Mängelbeseitigung


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Abgeschickt von Kolvenbach am 30 Oktober, 2003 um 07:24:08

Kann ein Handwerker die Kosten in Rechnung stellen, die ihm aufgrund einer Inanspruchnahme zur Mängelbeseitigung entstanden sind, wenn sich im Nachhinein herausgestellt hat, daß kein Fehler an seinem Gewerk vorlag ???




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