Abgeschickt von theuser am 06 Dezember, 2005 um 10:54:17:
Antwort auf: Heizöl von N.Rissel am 28 November, 2005 um 09:48:53:
Heizöl im Tank gilt bei der Veräußerung eines Hauses als mitverkauft. Der Notar wird kostenlos beraten. Auf ein entsprechendes Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts weist beispielsweise der LBS-Infodienst Recht & Steuern hin (Aktenzeichen 11 U 129/94):
http://www.lbs.de/microsite-presse/recht-und-steuern/rs-archiv-1999/haus
: Guten Morgen!
: Wir haben gerade ein Haus gekauft, bzw. warten nur noch auf den Fälligkeitsbescheid vom Notar damit wir das Geld überweisen können. Nun aber meine Frage. Gibt es eine genaue Regelung was genau alles zum Kaufgegenstand gehört? Es geht speziell um das Heizöl, welches sich der Verkäufer nun von uns bezahlen lassen will.
: N.Rissel