Abgeschickt von Hansen am 01 Dezember, 2005 um 11:02:52:
Antwort auf: Schimmel von ursah am 14 Oktober, 2005 um 09:34:29:
Hinsichtlich dieses Mangels sind Sie offenbarungspflichtig, ansonsten droht Schadensersatz. Wenn Sie ausziehen haben Sie allerdings die Möglichkeit eine Schimmelsanierung zu machen, die aufgrund neuer Methoden auch wirken sollte. Ich hatte persönlich dasselbe Problem. Es gibt mittlerweile Anti-Schimmel-Tapeten und Farben. Also keine Panik, mit etwas Aufwand kriegt man das in den Griff.
: Wir haben vor acht Jahren eine Wohnung gekauft. Schon im ersten Winter tauchte Schimmel an den jeweils einer oberen Ecken in drei Räumen auf. Die Hausverwaltung tat das mit Heiz- und Lüftungsfehlern ab, aber egal wie wir uns bemühen, der Schimmel kommt in jedem Winter wieder.
: Nun könnten wir ein Haus kaufen, aber ich traue mich garnicht, denn wie soll ich jemals diese Wohnung wieder verkaufen?
: Gruß
: ursah