Re: nach wohnungskauf heizung kaputt


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Abgeschickt von G.K. am 01 Dezember, 2005 um 10:59:13:

Antwort auf: nach wohnungskauf heizung kaputt von brigitte gross am 24 November, 2005 um 22:09:37:

Im Notarvertrag haben Sie wahrscheinlich eine Klausel die die Gewährleistung ausschließt, also wird es schwierig. Dann müssten Sie nachweisen, dass der Verkäufer Ihnen vorher falsche Angaben gemacht hat. Aus der Formulierung "aufwendig saniert" läßt sich alleine nicht viel ableiten, weil sehr schwammig.


: Wir haben uns in einem angeblich "aufwendig" sanierten 4fam.haus eine wohnung gekauft vor 3mon.! Jetzt bei kälteeinbruch entdeckten wir eigentümer, dass die gasheizanlage von 95 ist und nicht funktioniert. Der gerufene Heizungsbauer hat uns nach eingehender prüfung eine neue heizung empfohlen, da die rep.kosten genau so hoch wären. Frage: weiß jemand ob der Vorbesitzer, der die wohnungen "aufwendig" saniert hat die kosten übernehmen muss?? Für jede beantwortung bedanken wir uns schon jetzt. mfg. biggi





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