Mietkauf


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Abgeschickt von Thorsten Puderbach am 26 Juni, 2012 um 15:05:21

Hallo Experten,

stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Ein Schwester und ihr Bruder haben das Haus der Oma geerbt. Es gehört zu 50% ihm und zu 50% ihr. Vor zwei Jahren haben sie entschieden, dies zu verkaufen. Nach langem Suchen fand sich jemand, der es haben wollte. Es wurde ein Mietkauf vereinbart. Der Mietkäufer zahlte vom 01.07.2010 an 400 Euro Miete und sollte zum 01.08.2011 den fälligen Kaufbetrag bezahlen.
Bis heute hat er den fälligen Kaufpreis jedoch nicht bezahlt- überweist aber die fällige Miete stets pünktlich ohne Abzüge o.ä.. Der Bruder will das jetzt einfach so weiterlaufen lassen, weil er damit zufrieden ist. Ihm reichen diese anteiligen 200 Euro aus. Die Schwester möchte den Mietkäufer nun aus dem Haus haben.
Gibt es irgendeine Möglichkeit aus Sicht der Schwester den jetzigen Mieter/ eigentlichen Käufer aus dem Haus zu klagen ohne Zustimmung des Bruders, der sich weigert diesen Weg zu gehen. Kann die Schwester gegen den Bruder vorgehen oder muss sie den status quo akzeptieren.

Vielen Dank im Voraus für die Erklärung der Rechtslage,




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