Abgeschickt von Daniela am 24 April, 2012 um 21:41:41
Hallo zusammen,
angenommen ein Mieter A erhält ein Kaufangebot seines Vermieters B. Dieser ist eine GmbH & Co KG und der 2. Besitzer der Wohnung. Der 1. Besitzer=GmbH & Co KG=ehemaliger Bauträger C bat dem Mieter auch vor Jahren die Whg. zum Kauf an. C teilte A später einst mit, dass das Mietverhältnis von C in B übergeht.
angenommen, A ist an dem Kauf interessiert:
- Hat A prinzipiell das gesetzliche Vorkaufsrecht nach BGB, trotz der 2 verschiedenen Besitzer und trotz des bereits 1. Kaufangebotes von C an A?
- Muss A dieses bereits an B nach Kaufangebot von B an A aussprechen, wenn er an dem Kauf interessiert ist?
- Kann A mit der Aussprache seines Vorkaufsrechts warten, bis B die Wohnung auf den Markt stellt oder/ und an einen Dritten E verkauft?
- ist B dann verpflichtet A von dem Kaufvertragsinhalt mit E zu unterrichten?
- kann A dann sein Vorkaufsrecht ausüben und in den Vertrag zwischen B und E eintreten?
- ab wann gilt für A die 2 Monatsfrist für sein Vorkaufsrecht?
Hat also A in diesem hypotetischen Fall alle Rechte auf seiner Seite?
Des Weiteren hierzu eine Interpretation des Gesetzestextes die lautet auf:
"Sofern sich ein Vermieter dazu entschließt, aus einer Mietwohnung eine Eigentumswohnung zu machen, so hat der bisherige Mieter per Gesetz ein automatisches Vorkaufsrecht. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine bereits als Eigentumswohnung deklarierte Wohnung bisher vermietet wurde und zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt verkauft wird."
Wie ist der letzte Satz zu verstehen? Ist der Vermieter nicht per se immer Eigentümer, sodass der letzte Satz also eigentlich überflüssig wäre? Oder andersherum gefragt: wann hätte der Mieter laut dieser Interpretation kein Vorkaufsrecht?
Herzlichen Dank.