Abgeschickt von Grünberg Immobilien am 13 Maerz, 2012 um 11:00:04
Wir wurden von einer GmbH beauftragt einer deren Immobilien ( wohnung ) zu verkaufen.
Einen Tag vor Protokollierung, teilte uns der Geschäftsführer mit, dass er den Kaufvertrag nicht unterschreiben würde, wenn er nicht einen Anteil der Provision erhalten würde. Um das Geschäft nicht zu gefährden, wurde eine schriftliche Vereinbarung noch am gleichen Tag getroffen. Nun geht die sache vor Gericht. Kann uns jemand einen Rat geben bzw. war dieser Vorgang nicht rechtswidrig?