Abgeschickt von Bieber am 05 Februar, 2012 um 10:35:23:
Sehr geehrte Formusteilnehmer,
ich habe einen relativ komplizierten Erbfall im Ausland. Gegenstand des Erbfalls ist ein Grundstück und ein Rohbau in attraktiver Hanglage mit Meerblick. Geerbt haben drei Familienmitglieder (ohne Testament) nach lokalem Recht, welches die Anteile automatisch regelt. So stehen zwei Personen je 41,7% zu und einem Erben 16,6%. So werden die Anteile auch im lokalen Grundbuch eingetragen.
Bei welchen Konstelationen ist es nun möglich das Grundstück und den Rohbau zu verkaufen? Können z.B. zwei Erben, die zusammen 58,3% Anteile nach Grundbucheintrag aufeinander vereinen, entscheiden das Haus zu verkaufen oder sind diese immer auf die Zustimmung der dritten Person angwiesen?
Kompliziert wird es dadurch, dass es auf Nordzypern steht und nach dortigem Recht behandelt wird.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für dienliche Hinweise.
Viele Grüße