Nasser Keller , bei Besichtigung nicht zu sehen gewesen. Kaufpreis noch nicht gezahlt.


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Abgeschickt von Anja am 19 Januar, 2012 um 10:48:14

Hallo :-)
Ich habe ein Haus gekauft, der Vertrag ist unterschrieben aber die Kaufpreisfälligkeit ist noch nicht gegeben.
Wir waren noch mal in dem Haus um die Küche auszumessen und sind auch noch einmal durch das Haus gegangen. Wir sahen, dass eine der Kellerwände nass war. Das war bei den vorherigen Besichtigungen nicht der Fall gewesen, es war ja auch ein trockener Sommer. Jetzt ist der Keller nass!
Muss der Verkäufer noch für den Schaden gerade stehen? Im Vertrag steht sinngemäß: bei verschlechterung der Sache vor Kaufpreisfälligkeit muss der Verkäufer Abhilfe schaffen.
Vielen lieben Dank!



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