Wertgutachten


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Abgeschickt von höhner,bernhard am 29 Juni, 2011 um 17:03:36

Hallo, ist es möglich nachdem ein Hauskauf schon über Jahre zurückliegt, und man berechtigte Zweifel an dem damaligen Kaufpreis hat, da der damalige Besitzer ein vorhandenes Wertgutachten dem Käufer nicht zur Vefügung gestellt hat, sondern entweder du zahlst die summe die ich nenne oder du musst ausziehen.Wäre es hier möglich eine einsichtnahme des gutachtens zu verlangen.

gruß



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