Kündigung des Maklersvertrages


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Abgeschickt von Reifschneider Helene am 06 Februar, 2011 um 21:57:00

Besteht die Möglichkeit einen kurzfristig abgeschlossen Vertrag mit einem Makler innerhalb von zwei Wochen zu kündigen. Der Vertragsabschluss wurde zu Hause des Verkäufers gemacht. Ist das ein Türgeschäft.
Die Kündigungsklause im Vertrag lautet: nach dem Ablauf eines Jahres besteht möglich den Vertrag zu kündigen.



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