Abgeschickt von kurt treuhung am 22 Oktober, 2010 um 13:48:41
hat ein hauskäufer nach abschluss des kaufvertrags aber vor übergabe der immobilie einen gesetzlichen anspruch auf besichtigung des hauses zwecks erstellung von kostenvoranschlägen durch sanierungsunternehmen? ziel der besichtigung sei nicht, potentielle mängel zu finden oder beanstanden, sondern ausschließlich die erstellung von kostenvoranschlägen für renovierungsarbeiten nach übergabe. bewohnt sei das haus bis zur übergabe durch den bisherigen besitzer. auch der kaufpreis werde erst bei übergabe fällig. der kaufvertrag schweige zu dieser frage.