4 Heizungsanlagen - Eine Abrechnung


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Abgeschickt von Peter B. aus Berlin am 06 August, 2010 um 15:26:24

Hallo zusammen!

Aus gegebenen Anlass möchte ich mir gerne weitere Meinungen zum Thema Heizkostenverordnung einholen.

Folgender Sachstand:

Ein Objekt (Einzelhandel, Lager & Büro) wird über 4 Heizungsanlagen beheizt und verfügt über 4 getrennte Hauptleitungen (Gas), die jeweils mit einem Hauptzähler ausgelegt sind. Der Hauptverbrauch wird aufgrund vorgenannten Beheizungsart in m³ gemessen. Das Objekt selbst ist bautechnisch als zusammenhängendes Gebäude zu bewerten, in denen sich verschiedene Nutzergruppen befinden.

Nach meinem Dafürhalten wären demnach für jeden Heizkreis eine Abrechnung, also demnach 4 Abrechnungen, nötig. Obwohl sich die Mieteinheiten in einem Gebäude befinden.

Das Abrechnungsunternehmen hat diese 4 Anlagen und den Gesamtverbrauch (m³) aller Anlagen nun im Rahmen einer Abrechnung zusammengefasst, die Nutzergruppen berücksichtigt und den Verbrauch - sprich kWh oder MWh auf die jeweilgen Mieter verteilt.

Nachdem ich mich bei einem weiteren Abrechungsunternehmen erkundigte, habe man meine Ansicht geteilt. Kennt jemand vielleicht eine anderslautende Rechtsprechung, so dass eine Gesamtabrechnung möglich ist?

Vielen Dank!

Peter B.



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