Abgeschickt von Martin am 11 November, 2005 um 07:58:01
Hallo,
folgende Situation:
Herr M. will ETW verkaufen. Frau F. hat Interesse.
Frau F. lässt den ersten Notartermin bei Notar W. für den Vertrag platzen. Ein zweiter Termin wird festgelegt. Herr M. verkauft ETW in der Zwischenzeit an neuen Käufer XY (einen Tag vor Notartermin mit Frau F.) und gibt Frau F. am Abend des Abschlusses (also vor dem Notartermin) Bescheid. Der Notar W. wusste von Frau F. und Ihrem Kaufinteresse und hat auch den Vertrag zwischen Verkäufer M. und Käufer XY abgeschlossen. Frau F. will nun klagen, da Sie Unkosten hatte, Möbel gekauft hat und bei Ihrer Bank einen Kreditvertrag gemacht hat. Es wurde nichts unterschrieben!
Kann Sie klagen? Wenn ja, auf was?
Danke!!