Abgeschickt von Johannes am 30 April, 2010 um 12:14:13
Antwort auf: Recht auf Herausgabe von Bauplänen? von Harry Rosorius am 19 April, 2010 um 08:45:23:
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem und habe noch keine Antwort gefunden. Haben Sie schon eine?
Beste Grüße, Johannes
: Habe ich als Erwerber einer Eigentumswohnung ein Recht auf Herausgabe von Bauplänen? Mein Bauträger sagt nein und verweist auf ein Urteil des Landgerichts München I (Az.: 2 0 23839/06) vom 02.03.2007, welches auch vom BGH bestätigt sein soll. Dieses Urteil und auch das BGH-Urteil habe ich trotz Recherchen im internet nicht finden können. Kann mir jemand helfen?
: Danke.