Abgeschickt von charly am 31 August, 2009 um 13:31:44
Antwort auf: Feutche Wände mit Schimmelpilzbelag von Bernd am 02 Februar, 2008 um 14:06:16:
: Im Mai 07 hat sich jemand eine ETW gekauft. Bei der Besichtigung sind keine offensichtlichen Mängel bemerkt worden. Der damalige Eigentümer hat auch nicht über feuchte Wände und Schimmelbildung informiert. Nach den heftigen Regenfällen der letzten Monate ist die Außenwand durchnässt und im Innenbereich starker Schimmelpilzbefall. Nach Rücksprache mit weiteren Eigentümern wurde bekannt, dass es im ganzen Haus bereits seit längerem feuchte Wände und Pilzbefall gibt. Gibt es eine Möglichkeit den vorherigen Eigentümer wegen arglistiger Täuschung in Regress zu nehmen?
Hallo Bernd. Du bist nicht allein mit deinem Problem. Habe auch 2007 eine Wohnung gekauft und nach dem Wetterumschwung im Herbst kamm der Schimmel. 2007 war bekanntlich ein sehr warmes Jahr und zum verkaufen solcher Wohnungen sehr geeignet da die Wärme die Wände trocken hielt. Kämpfe seitdem vor Gericht und die Entscheidung des Richters - ohne die Zeugen anzuhören- ist zu meinem Ungunsten gefallen. Begründung: Mir obliegt die Beweisbringung - wie gesagt die Zeugen wurden nicht befragt, das wäre mein Beweis. Der Eigentümer wäre nicht verpflichtet mir zu sagen, dass es Schimmelbefall in der Wohnung gab. Auch wenn es im ganzen Gebäude es so ist. Soviel zur deutschen Rechtssprechung. Mein Anwalt findet das Urteil sehr fragwürdig und möchte aufs Oberlandgericht gehen. Versuche nicht einen Wagen zu verkaufen und einen Schaden zu verschweigen, denn dann wirst du fast gekreuzigt, aber eine Immobilie ist scheinbar nicht so wichtig. Viel Glück