Abgeschickt von T.S. am 09 Juni, 2009 um 11:51:42
Hallo,
also folger Sachverhalt beschäftigt mich zur Zeit.
Im Grundbuch in Abteilung II lfd. Nr.2 ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden eingetragen.
Jetzt habe ich anhand eines Leitungsplanes vom Energieversorger festgestellt das quer über das Grundstück Leitungen für meine Nachbarn laufen.
Da man ja solche Leitungen nicht Überbauen darf und der Energieversorger recht unkooperativ ist (zecks Leitungsverlegung)interessiert mich nun ob die Diensbarkeit für den Energieversorger ebenfalls im Grundbuch stehen muss oder ob die da machen können wie sie wollen ???
T.S.