Rücklagen Eigentumswohnung


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Abgeschickt von Marianne Mittnacht am 07 Juni, 2009 um 20:44:44

Wir (3 Geschwister) haben nach dem Tod unserer Mutter die uns vererbte Eigentumswohnung verkauft.
Unsere Mutter hat die Wohnung im Jahr 1984 gekauft.
An die Hausverwaltung wurden dafür monatliche Rücklagen fällig.
Jetzt haben wir gehört, dass ein Teil der Rücklagen nach Veräußerung der Wohnung zurückbezahlt werden müssen.Können wir die Rücklagen oder einen Teil vom Hausverwalter zurückfordern, oder gehen diese in die Gemeinschaft über.
Der Hausverwalter sagt, dass keine Rückzahlung aus den Rücklagen erfolgen.
Wie sollen wir uns verhalten und was ist jetzt richtig.



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