Maklercourtage


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Abgeschickt von Aurelian Zawislo am 26 Februar, 2009 um 18:33:11

Hallo,

wie ist die Rechtslage, wenn:

Ein Interessent wurde über (z.B.) das Internet auf eine Immobilie aufmerksam, die über einen Makler angeboten wurde. Es wurde ein Besichtigungstermin der Immobilie mit dem Makler verabredet und auch durchgeführt. Zum Kauf kommt es aber nicht, weil der Kaufpreis inklusive Nebenkosten (Makler, etc.) nicht finanzierbar ist.
Kurze Zeit später (sagen wir mal zwei Monate) bietet der Eigentümer die Immobilie privat an. Sein Vertrag mit dem Makler ist ausgelaufen und wurde nicht mehr verlängert. Der Interessent, der bereits mit dem Makler zum besichtigen vor Ort war, aber aufgrund des Kaufpreises abgesprungen ist, bekundet ein neues Interesse. Jetzt kommt es auch zum Vertragsabschluss, da der Interessent die Immobilie ohne Maklercourtage sich leisten kann.

Frage: Kann der Makler, trotz keinem gültigen Vertrages mit dem Eigentümer, immer noch eine Maklercourtage erheben?



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