Re: Provisionsanspruch


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Abgeschickt von Matthias Gebhardt am 19 Februar, 2009 um 09:32:50

Antwort auf: Provisionsanspruch von Sascha Loria am 13 Januar, 2009 um 19:33:30:

: Makler M bot im Oktober 2007 das einer Erbengemeinschaft gehörende Anwesen zum Kauf an. Auf eine Zeitungsannonce, die noch keine näheren Angaben enthielt, bekundete Herr.Meyer sein Kaufinteresse.Nachdem er zuvor darauf hingewiesen hatte, dass er im Erfolgsfalle Maklerprovision verlangen werde, versandte Makler M an Herr Meyer eine Expose zu dem angebotenen Anwesen.Trotz der Bemühungen des Makler M kam kein Kaufvertrag zwischen der ERbgemeinschaft und Herr Meyer zustande. Die Erbengemeinschaft verkaufte das Grundstück vielmehr zum Preis von 2Millionen Euro an eine GMBH. Diese verkaufte das Anwesen im Mai 2008, am Tag der Auflassung, für 2,2 Millionen Euro an Herr Meyer weiter.

: Frage habe ich Anspruch auf Provision als Makler M?

Sie haben als Makler keine Chance eine Provision zu bekommen, da es um die Gelegenheit eines Abschlusses geht. Sie hatten die Gelegenheit mit Herrn Meyer, aber nicht mit der GmbH. Das Folgegeschäft ist rechtlich eine neue Gelegenheit.
Interessant wäre die Überprüfung einer wirtschaftlichen Verflechtung Meyer und GmbH, dann würde ich einen RA nehmen und kämpfen.

Gruß mg






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