Abgeschickt von Bülent Cobanoglu am 26 Januar, 2009 um 16:41:49
Hallo,
also, kürzlich haben wir unsere Eigentumswohnung vermietet und sind ausgezogen bzw umgekehrt : )
Die im Gemeinschaftsgarten aufgestellte Kinderschaukel haben wir mit dem Hinweis, dass wir diese nch abbauen werden erstmal stehen lassen.
Die Aufstellung wurde im Vorfeld von der Eigentümergemeinschaft genehmigt.
Jetzt erfahren wir das die Schaukel durch 2 Parteien im Haus abgebaut wurde und dort jetzt im Garten liegt
und zur Abholung bereit liegt.
Können hier rechtlichhe Massnahmen vorgenommen werden??
Waren die Parteien dazu berechtigt???
Vielen Dank für die Stellungnahmen schon jetzt.