Abgeschickt von Herr Heilmann am 21 November, 2008 um 08:07:47
Hallo, zusammen. Ich hoffe, ich kann diese Frage hier so posten, dass ich nicht gegen die allgemeinen, hier geltenden Bestimmungen verstoße.
Zur Frage: Ein Kunde von mir hat über einen dritten bauträgerkontakt eine ETW gekauft. Im Kaufvertrag wurde protokolliert, dass diese ETW vermietet verkauft wird. Es stellte sich heraus, dass diese Immobilie (Kapitalanlage) doch nicht vermietet war. Der Bauträger bzw. Verkäufer behauptet nun, davon nichts gewußt zu haben. Der Käufer ist natürlich nun (fie ich finde zu Recht) sehr sauer. Hat der Käufer eine Möglichkeit die Immobilie rückabzuwickeln? Kennt jemand eine Rechtsprechung, die diesen Fall beinhaltet? Sollte der Kunde Anzeige erstatten? Vielen Dank für Eure Mühe. Über sachdienliche Infos würde ich mich sehr freuen. Gruß, Herr Heilmann