arglistige Täuschung eines Wohnungskaufvertrages


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Abgeschickt von Tarzan am 01 November, 2008 um 17:13:13

Ein sehr guter Freund hat bei einem Makler der selbst Eigentümer von den Wohnungen ist, 4 Wohnungen gekauft.
Alle 4 Wohnungen waren vermietet. Der Kaufvertrag ist in 09/2000 abgeschlossen.

Problem : In keinem der Verträge steht drin, das eine 10 jährige kündigungssperre gilt lt. Sozialklauselgesetz. Die Wohnung wurde nämlich kurz davor in Wohnungseigentum umgewandelt. Hier besteht wohl eine Kündigungssperre. Das besagt das der jeweilige Mieter zu dem Zeitpunkt 10 Jahre nicht kündbar ist.

Im Kaufvertrag steht lediglich : Die Wohnung ist vermietet der Mietvertrag ist dem Käufer bekannt.
Von diesem Nachteil steht in keinem was drinne.

Kann in einem Fall heute also 8 Jahre danach, der Kaufvertrag angegriffen werden, weil diese Täuschung heute entdeckt wurde ?

Können alle Verträge bei Nachweis auch rückabgewickelt werden ?

Wer weiss was darüber !

MFG

Tarzan



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