Uferlinie


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Abgeschickt von König am 22 September, 2008 um 18:48:58

Für ein Seegrundstück, auf dessen einzelnen Parzellen in Laufwe der Jahre eine Unzahl von Schwarzbauten errichtet wurden, hat die Gemeinde nachträglich einen Bebauungsplan erstellt.
Für die genehmigungsfähige Bebauung wurde eine Grundflächenzahl von 0,2 (Erholungsgebiet)festgelegt.
Als Seeseitige Grundstücksgrenze wurde eine Uferlinie festgelegt.
Die Uferlinie beschreibt einen recht abenteuerlichen mit Ausbuchtungen in den See, so dass hier der Verdacht aufkommen muss, die Grundstücke werden künstlich vergrößert um die GFZ 0,2 einhalten zu können. Das Seeufer selbst ist eigentlich kerzengerage.
Meine Frage: Wie wird so eine Uferlinie festgelegt und wer legt sie fest?



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