Abgeschickt von M.Eicher am 19 Oktober, 2005 um 15:40:23
was passiert wenn ich als Käufer einer Immobilie die Restzahlung (3,5%) des Kaufpreises verweigere.
denkbare gründe wären z.B. erhebliche mängel oder
gibt es noch andere gründe?
wer ist einer ähnlichen situation und kann mir seine erfahrungen mitteilen.
Danke im voraus.
Mike