Abgeschickt von Schatz, Andreas am 09 Juli, 2008 um 20:45:53
Hallo
ich habe vor ca. 4 Jahren ein Blockhaus auf einem gepachteten Grundstück , daß von mir 6 Jahre bewohnt wurde, verkauft.
Nun wurde nach einem nachträglichen Um/anbau eine Undichtigkeit am Dach des Hauses festgestellt. Nun verlangt der neue Eigentümer eine Entschädigung von 8000€, in Höhe der neu zu deckenden Dachhälfte.
Kann mir da einer einen Tipp geben ob daß zulässig ist und ich nach vier Jahren nach verkauf des Hauses noch haftbar gemacht werden kann ?
Danke
Gruß Andreas