Abgeschickt von Frank am 05 Juli, 2008 um 10:59:59
Hallo,
Fakten: Gewerblich genutztes, angemietetes Werkstattgebäude mit Freifläche, Enorme Eigenleistungen und Investitionen des Mieters, deshalb Miete niedrig und Langjähriger Mietvertrag abgeschlossen,( offene Lagerhalle wurde angemietet dann Umbau mit Isolierung, Holzofen, V2A-Kamin, Elektroinstallationen, Beleuchtung, Decke abgehängt, Überdachter Hof mit Ständerbau und Holzboden verschlossen und Isoliert, Sektionaltor eingebaut, ---alles auf Kosten des Mieters in Absprache mit dem Vermieter. Mietvertrag vom Anwalt, Recht zum Ausbau bei Insolvenz des Vermieters) Nun ist der Vermieter tatsächlich insolvent, alles schien in Ordnung und geregelt bis ich von den Banken erfahren habe dass im Falle einer Zwangsversteigerung (Besitzerwechsel) alle fest eingebauten Teile für mich verloren sind & der Mietvertag(>2013) incl. aller Vereinbarungen hinfällig! Nicht mal Schadenersatz wäre als Anspruch geltend zu machen. Das wäre ja Quasi eine Enteignung des Mieters und quasi das Ende meiner Firma wenn mich der Neue Eigentümer raushaben will, denn 2 Gebäude abzahlen???...Stimmt das?