Nutzung von eigenem Grundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von Joachim am 20 Juni, 2008 um 11:05:55

Zusätzlich zu unserem Reihenhausgrundstück habe ich vor einem Nachbarhaus ca.50 m² gepflasterte Fläche erworben, die hauptsächlich als Parkfläche für Gäste gedacht ist, ein weiterer Nachbar hat ebenfalls ca 50 m² vor diesem besagten Dritten.Weil in der Gegend weit und breit keine möglichkeit für die Kinder zum spielen ist kicken meine Kinder auf diesen 100 m² den Ball manchmal hin und her.Mein Sohn hat einmal dabei an das Fenster des Dritten geschossen, es entstand kein Schaden.Mit dem Dritten ist nicht zu reden. Ich habe Ihm deutlich gemacht daß die Kinder wo spielen müssen und im Falle eines Schadens an seinem Haus die Haftung übernommen wird. Der Dritte will mich nun Anwaltlich Abmahnen lassen und eine Unterlassungserklärung. Mein Standpunkt ist daß ich mein Grundstück nach Eigenem ermessen nutzen kann.
Wer weiß Rat?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]