nicht genehmigte Baumaßnahmen durch Vorbesitzer


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Abgeschickt von marita am 29 Mai, 2008 um 11:44:52

Vor 12 Jahren wurde ein EFH gekauft. Jetzt beim Wiederverkauf stellte das Bauamt fest, dass der damalige Besitzer mehrere nicht unerhebliche Baumaßnahmen am Haus vorgenommen hatte, die nicht bauamtlich genehmigt wurden, also "schwarz" errichtet.
Wir haben nun alles nachträglich genehmigen lassen.
Zur Diskussion steht jetzt aber, dass das vom Vorbesitzer errichtete Gartenhaus (ca. 20 m²)abgerissen werden muss, da es sich in einer sogenannten Sperrzone befindet (angrenzend an unser Grundstück), wo nicht gebaut werden darf. Im Kaufvertrag steht, dass alle behördlichen Genehmigung etc. vorliegen. Kann man den Vorbesitzer heute noch für den entstandenen und noch entstehenden Schaden belangen, das ist doch arglistige Täuschung.
Kann mir vielleicht jemand hier helfen?





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