Abgeschickt von Michael am 14 April, 2008 um 11:31:38
Moinsen,
wir haben ein Reihenendehaus in NRW erworben, welches mit seiner Stirnseite an einen Garagenhof grenzt, an welchem wir einen Anteil mit erworben haben. In dieser Stirnseite sind Glasbausteine eingelassen, um etwas Tageslicht ins Treppenhaus zu bringen.
Wir haben nur beim Bauamt nachgefragt, ob wir, falls wir die Glasbausteine entfernen und richtige Fenster einbauen, diese vergrößern dürfen. Dabei wurde uns mitgeteilt, das die Fenster nie genehmigt wurden und, wegen der direkten Lage der Außenmauer an der Grundstücksgrenze, nie genehmigungsfähig wären. Wir hätten diese zu beseitigen / zuzumauern.
Die Frage ist jetzt: Notarvertrag ist unterzeichnet, Nutzen/Lasten-Übergang ist aber erst in 14 Tagen. Können wir dem jetzigen Besitzer die Kosten dafür noch irgendwie aufdonnern ? Oder wäre es, rein theoretisch, möglich vom Kaufvertrag zurückzutreten, da uns die illegalität der Fenster nicht bekannt war ?
Danke und viele Grüße,
Michael