Garage ohne Baugenehmigung


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Abgeschickt von ante am 14 Oktober, 2005 um 18:38:27

Eine Garage wurde vor 20 Jahren als Grenzbebauung (liegt an zwei Grenzen) genehmigt (in Bayern). Jetzt haben sich zwei Probleme ergeben: 1. Die Garage wurde scheinbar nicht entsprechend der Baugenehmigung direkt auf die Grenze, sondern an einer Seite ca. 60 cm davon entfernt gebaut. An der anderen Seite steht sie auf der Grenze. 2. Auf der Seite zum zweiten Nachbargrundstück überschreitet die Grenzbebauung die zulässigen 9m Gesamtlänge. Nun benötigt die Garage lt. Auskunft Lokalbaukommission eine neue Baugenehmigung, da die alte hinfällig sei. Bedingung für die Erteilung: der erste Nachbar unterschreibt, dass er damit einverstanden ist, dass sich die einzuhaltende Abstandsfläche von 3 m auf sein Grundstück erstreckt. Der zweite Nachbar muss unterschreiben, dass er mit der Überschreitung der Gesamtlänge der Grenzbebauung an seinem Grundstück einverstanden ist – und diese Unterschrift wird wohl nicht zu bekommen sein. Kann die Stadt verlangen, dass die Garage abgerissen wird? Und wer haftet für den Schaden – die Garage ist erst vor 1 Jahr an neue Eigentümer verkauft worden, die nichts davon gewusst haben, dass sie quasi illegal ist? Für Antworten wäre ich sehr dankbar.




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