Baugenehmigung für Nachbarhaus


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Abgeschickt von N.u.J. am 08 Maerz, 2008 um 18:50:36

Schönen guten Tag,

wir haben uns vor einem Jahr ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte gekauft. Zum Zeitpunkt des Kaufes waren beide Grundstücke unverkauft. Bevor wir uns für den Kauf entschieden haben, haben wir beim Bauamt nach den gültigen Bestimmungen gefragt.
Als wir dann nach dem Kauf die Pläne für unser Bauvorhaben beim Bauamt einreichen wollten, haben wir abermals nachgefragt, wie die Bebauung des Nachbargrundstück gehandhabt wird. Dort bekamen wir die eindeutige Aussage: wer zuerst kommt, malt zuerst. Wenn das Grundstück verkauft wird, muss der Nachbar so bauen, wie wir. Jetzt, wo wir endlich in dem Haus wohnen, ist auch das Nachbargrundstück verkauft worden. Und die Nachbarn wollen nun komplett anders bauen als wir. Im Einzelnen heißt das: anstatt eines Walmdachs mit 28 Grad Neigung, wollen die ein Satteldach mit 35 Grad Neigung; die wollen komplett knapp einen Meter höher bauen, so dass die Dächer der Doppelhaushälften nicht miteinander abschließen. Und auch die Farbgestaltung und die Fenster sollen 100% anders sein.
Im Bebauungsplan steht grundsätzlich nicht drin, dass zwei nebeneinander stehende Doppelhaushälften immer gleich aussehen müssen, aber wir haben ersten die Aussage des Baumamtes und in der gesamten Siedlung sehen alle Dopllehäuser gleich aus.
Nun befürchten wir, dass unsere neuen Nachbarn, diesen Wahnsinn genehmigt bekommen.
Haben wir dagegen irgendwelche Einspruchsmöglichkeiten?

Negativ ist nicht nur, dass die Dächer nicht miteinander abschließen, sondern auch, dass die durch die Höhenänderung unser Grundstück fluten. In unserem Baugebiet versickert das Wasser überhaupt nicht.
Außerdem geht dadurch die ganze optik der Siedlung verloren und unser Haus verliert enorm an Wiederverkaufswert.





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