Re: Eigenbedarf Kündigungsfrist


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Abgeschickt von Melanie am 07 Februar, 2008 um 23:12:01:

Antwort auf: Eigenbedarf Kündigungsfrist von Melina am 24 November, 2004 um 07:48:15:

: Hallo!

: Wir möchten ein älters Haus kaufen. Nun das Problem, das Haus gehört meinem Onkel und wurde ihm Überschrieben von meiner Oma. Oma hat vor 20 Jahren einen Mietvertrag mit einem Mann gemacht. Der Mann ist vor einigen Jahren ausgezogen, zahlt aber weiterhin die Miete für seine getrennt lebende Frau. Jetzt wurde der Mietvertrag nicht geändert, als mein Onkel Eigentümer des Hauses wurde. Wenn ich das Haus jetzt kaufe und ihr wegen Eigenbedarfs kündigen möchte, wie lange hat sie Kündigungsfrist? Kann man das Beschleunigen, da wir uns das nicht leisten können doppelt zu zahlen und mein Onkel das Haus auch dringnd verkaufen möchte? Wie sieht das aus, sie wurden 1997 schonmal angemahnt, dass sie, wenn sie noch einmal bauliche Änderungen vornehmen die fristlose Kündigung bekommen. Oma hat es aber immer mehr oder weniger geduldet, da sie die Änderungen auch meistens zu spät mitbekommen hat. Jetzt meinte die Frau, dass sie ja deswegen Geld investiert hat, weil sie dachte, sie hätte Vorkaufsrecht. Sowas war aber nie ausgemacht und es wurde auch nie wegen Investitionen etwas ausgemcht und eben einmal schriftlich gerügt. Was meint Ihr? Was soll ich machen?

: LG Melina

Hallo,

in unserem Fall war es ähnlich. Haus inklusive Mieterin mitgekauft.
Du musst in den Mietvertrag einsehen welche Kündigungsfrist besteht normalerweise 3 Monate, es gibt aber auch Verträge, welche besagen ab 5 Jahren Mietverhältnis 6 Monate Kündigungsfrist oder länger wie 10 Jahre Mietverhältnis 1 Jahr Kündigungsfrist. Wenn ansons´ten keine besonderen Klauseln festgehalten sind, wie zum Beispiel kein Umbau, dann kannst du nur fristgerecht mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie oder er 3x keine Miete, dann fristlose Kündigung innerhalb eines Monats.





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