Nichtzahlung des Anwaltes als ehemaliger Hausbesitzer


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Abgeschickt von B. Lüders am 04 Februar, 2008 um 14:31:06

Hallo liebe Leute,
vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen: ich habe letztes Jahr im Oktober die zweite Haushälfte meines ehemaligen Lebenspartner nach der Trennung alleine übernommen. Wir waren vorher eine Grundstücksgemeinschaft, weil wir nicht verheiratet waren. Jedem gehörte eine Haushälfte (50 % vom ganzem Haus). Im letzten Jahr habe ich die zweite Hälfte von meinem ehem. Lebenspartner übernommen. Ist alles per Notar geschrieben und beglaubigt worden. Meine Kosten habe ich selber dafür getragen (Grundbuch, Rechtsanwalt, Bank). Da mein ehem. Lebenspartner Geld für die Übernahme von mir erhalten hat und im Vertrag geregelt worden ist, das er seine Kosten übernehmen muß,(Rechtsanwalt). Nun bekomme ich von dem Anwalt ein Schreiben, daß mein ehem. Partner den Anwalt für die Sache immer noch nicht bezahlt hat. Nun fordert der Rechtsanwalt mich auf, seine Kosten dafür zu zahlen, als Gesamtschuldner. Muß ich diese Kosten zahlen oder kann ich mich weigern, daß nicht zu zahlen.
WEr weiß Rat in dieser Sache, der schreibe mich umbedingt an.





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