Abgeschickt von Hans-Jörg Langescheid am 07 November, 2007 um 17:57:57
Dem Verkäufer meines Hauses wurde ein Gehrecht eingetragen. Muß ich es dulden das er ohne mein Wissen mit fremden Personen mein Grundstück betritt?. Das Gehrecht bezieht sich nur auf den Grundstückseigentümer.