Re: Rücktrittsrecht für Hauskauf nach Notartermin


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Abgeschickt von Stroth am 04 November, 2007 um 14:28:09

Antwort auf: Rücktrittsrecht für Hauskauf nach Notartermin von Bredel am 21 Oktober, 2007 um 04:51:08:

Lieber früher als später, denn das böse Ende ist abzusehen.

Ich bezweifle jedoch, dass hier ein "Rücktrittsrecht" im klassischen Sinne zur Anwendung kommen kann, denn die Finanzierbarkeit sollte noch vor dem Notartermin geklärt werden.

Eine Rückabwicklung verursacht zudem Kosten. Um diese Dinge abzuklären sollten Sie sich zunächst an den Notar wenden. Der kann Ihnen genau sagen, was zu tun ist.



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